Leistungsprofil

  • In meiner Eigenschaft als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen für alle klassischen juristischen Dienstleistungen zur Verfügung
  • Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung biete ich Ihnen Rat, Unterstützung und Entscheidungshilfe in Konfliktsituationen und helfe Ihnen bei der Schaffung konfliktfreier Beziehungen
  • Als juristische Unternehmensberaterin gebe ich Ihnen Auskunft über vorhandene Stimmungs- und Stimmigkeitsdefizite und zeige Ihnen konstruktive Lösungswege auf
Jedes Individuum, so wie auch jede Unternehmung hat einen einzigartigen Schicksalsweg, dessen Hinderungen nur mit maßgeschneiderten Lösungen beseitigt werden können.

Personalien

Corinna Maria Poth, Jg. 1960, von Beruf Keramikerin und Rechtsanwältin. Von 1979 bis 1984 als freischaffende kerambildende Künstlerin in Bonn tätig, 1994 bis 2007 selbständige Rechtsanwältin in Frankfurt a.M., seit 2007 in Aachen.

Für die Leistungen gelten die folgenden Gebühren- und Berufsordnungen:


Berufsordnung

BORA - Stand 1.3.2010 (pdf)

Rules of Professional Practice - Version of 1.3.2010

Archiv (ältere Fassungen)

Fachanwaltsordnung

FAO -Stand 1.3.2010 (pdf)

Archiv (ältere Fassungen)

Bundesrechtsanwaltsordnung

(BRAO)

The Federal Lawyers´Act (Stand: 01.06.2007)

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)

Berufsregeln (pdf) der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (Stand: Mai 2006)

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG - Stand: zuletzt geändert 26.10.2003)

Law Implementing the Directives of the European Community (pdf) pertaining to the professional law regulating the legal profession

Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen - Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 GwG (BRAK-Mitt. 2009, 21 f.)

Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB (Das Bundeskriminalamt unterrichtet passwortgeschützt über neuere Entwicklungen der Geldwäschebekämpfung (www.bka.de unter Financial Intelligence Unit). Das Passwort kann bei der Geschäftsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer abgefragt werden.)

Liste der gleichwertigen Drittstaaten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG und Summary record

Richtlinien (pdf) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertage